Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag zwischen dem Käufer und Autosuisse24 kommt durch die Unterzeichnung des Kaufvertrags oder durch die Annahme einer Bestellung seitens Autosuisse24 zustande. Eine Bestellung wird als angenommen betrachtet, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung durch Autosuisse24 erfolgt ist.
Lieferung und Rücktritt
Die Lieferung der Fahrzeuge erfolgt gemäß den im Kaufvertrag vereinbarten Terminen und Konditionen. Falls die Lieferung aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs von Autosuisse24 liegen, nicht rechtzeitig erfolgen kann, wird der Käufer unverzüglich informiert. Autosuisse24 behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, falls die Lieferung aus unvorhersehbaren Gründen nicht möglich ist. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet.
Haftung für Sachmängel
Autosuisse24 haftet für Sachmängel nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich nach der Übergabe auf Mängel zu prüfen und diese innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich zu melden. Bei berechtigten Mängelrügen hat Autosuisse24 das Recht, den Mangel nach Wahl durch Nachbesserung oder Lieferung eines Ersatzfahrzeugs zu beheben.
Eintauschfahrzeug
Falls im Kaufvertrag ein Eintauschfahrzeug berücksichtigt wird, muss das Fahrzeug bei der Übergabe den vereinbarten Zustand aufweisen. Abweichungen, die zu einer Minderung des Wertes führen, berechtigen Autosuisse24 zu einer entsprechenden Anpassung des Eintauschwertes. Das Eintauschfahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von Autosuisse24.
Zahlungsfrist, Verzug, Verrechnung
Der Kaufpreis ist spätestens bei Übergabe des Fahrzeugs zur Zahlung fällig. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, behält sich Autosuisse24 das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu berechnen. Eine Verrechnung von Gegenforderungen des Käufers ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Haftung
Autosuisse24 haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Autosuisse24 nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Garantie
Die Garantie auf Neufahrzeuge richtet sich nach den Bedingungen des Fahrzeugherstellers. Gebrauchtfahrzeuge werden, sofern nicht anders vereinbart, unter Ausschluss der Garantie verkauft. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt hiervon unberührt. Eventuelle Garantieleistungen sind schriftlich im Kaufvertrag festzuhalten.
(Außer)gerichtliche Kosten
Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Anwaltskosten der obsiegenden Partei.
Wandlung
Im Falle einer Wandlung des Kaufvertrages ist der Käufer verpflichtet, das Fahrzeug in dem Zustand zurückzugeben, in dem es sich bei der Übergabe befand. Wertminderungen aufgrund von Gebrauch oder Schäden gehen zu Lasten des Käufers.
Zustimmungsvorbehalt
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Autosuisse24. Es gilt das Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft.